Rechtsprechung
BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 30.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auswirkungen - weitere Beschwerde - Voraussetzungen der Grundsatzrüge - unmittelbar
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 21.12.1995 - 12 L 3203/95
- BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 30.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 30.96
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 (BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) sei nicht die erforderliche "Rechtsklarheit und -sicherheit entstanden".Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. das von der Beschwerde zitierte Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 m.w.N.).
Die Beschwerde wendet sich insoweit in Wahrheit im Gewande einer Grundsatzrüge gegen die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht, welches ein "Vertreibungs- und Vernichtungsprogramm" im Sinne eines Verfolgungsprogramms nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. a.a.O. BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94] ) gerade nicht hat feststellen können.